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REACh Erklärung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Als EU-Verordnung besitzt REACh gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACh. Das REACh-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Als Importeur und Distributeur von Stoffen und Zubereitungen stehen wir im stetigen Dialog mit Industrie- und Handelsverbänden, um auf dem neuesten Stand der Anwendung und Auslegung der REACH-Verordnung zu bleiben.

Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben arbeiten wir eng mit unseren Kunden und Lieferanten zusammenarbeiten.

Links zum Thema REACh:

Ansprechpartner

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